Schädlinge melden: welche Stelle zuständig ist, was der Kammerjäger übernimmt
Bei Schädlingsbefall ist oft unklar, ob Stadt oder Kreis zuständig ist. Diese Seite zeigt die richtige Anlaufstelle für jeden Fall und was danach passiert.
- Zuständigkeit für Ihren Fall finden
- Was die Behörde tut und nicht tut
- Unterlagen für den Anruf vorbereiten

- Schnelle TerminvergabeNach dem Anruf folgt zeitnah ein Termin nach Absprache.
- Klar besprochener AufwandUmfang und Rahmen klären wir vor dem Termin, ohne Überraschungen.
- Alle SchädlingeVon Ratten über Wespen bis Bettwanzen, ein Anruf genügt.
- Anfahrt ohne BerechnungDie Anfahrt zum Objekt wird nicht in Rechnung gestellt.
Warum überhaupt eine Behörde ins Spiel kommt
Schädlinge sind zunächst Ihre eigene Sache. Ratten im Garten, Motten im Vorratsschrank oder ein Wespennest am Dach müssen Sie oder Ihr Vermieter bekämpfen lassen. Eine Behörde wird erst aktiv, wenn Gefahr für andere besteht, ein Gesetz betroffen ist oder ein Gewerbebetrieb im Spiel ist.
Deshalb landen viele Anrufe zunächst an der falschen Stelle. Offenbach am Main teilt Aufgaben zwischen Stadt und Kreis auf. Wer weiß, wohin er sich wendet, spart Zeit und vermeidet unnötige Weiterleitungen.
Welche Stelle bei welchem Fall zuständig ist
Fünf typische Lagen und die jeweils richtige Anlaufstelle. Die Bekämpfung selbst bleibt Sache des Eigentümers oder Betreibers.
Ratten auf dem Grundstück
Bei Rattenbefall auf privatem Grund ist das Ordnungsamt der Stadt zuständig, Bereich Allgemeine Gefahrenabwehr. Melden Sie den Befall dort. Die Behörde ordnet Maßnahmen an, die Bekämpfung organisieren Sie selbst.
Befall in der Wohnung
Geht es um hygienische Fragen bei Befall in Wohnungen oder Einrichtungen, ist das Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises zuständig. Es prüft Infektionsschutz und spricht bei Bedarf Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz aus.
Befall im Lebensmittelbetrieb
Bei Schädlingen in Gastronomie, Bäckerei, Metzgerei oder Handel greift das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises. Es kontrolliert Hygiene und macht nach einer Beanstandung Auflagen für Nachweis und Monitoring.
Hornissen und Wildbienen
Hornissen- und Wildbienennester dürfen nicht einfach entfernt werden. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises, Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlichen Raum. Sie prüft Artenschutz und stellt eine Ausnahmegenehmigung aus, falls nötig.
Marder und Waschbären
Marder und Waschbären unterliegen dem Jagdrecht, nicht dem Naturschutzrecht. Klären Sie den Einzelfall über die zuständige Stelle für Jagdangelegenheiten. Für Fledermäuse im Gebäude ist wieder die Untere Naturschutzbehörde zuständig.
Die zuständigen Stellen im Überblick
Offenbach am Main ist kreisfrei: alle Zuständigkeiten liegen bei der Stadt, ein Teil beim Main-Kinzig-Kreis.
Stadt Hanau, Ordnungsamt
Allgemeines Ordnungswesen und Gefahrenabwehr
- Rattenbefall auf privaten Grundstücken
- allgemeine Gefahrenabwehr und Infektionsschutzgesetz
- Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Persönliche Vorsprache nur mit Termin.
Stadt Hanau, Gewerbewesen
im Ordnungsamt
- Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung
- Gaststättenrecht
- Marktaufsicht
Main-Kinzig-Kreis, Gesundheitsamt
Hygiene und Infektionsschutz
- hygienische Fragen bei Befall in Wohnungen und Einrichtungen
- Infektionsschutz
- Belehrungen nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz
Standort in Hanau: Haus der Gesundheit, Willy-Brandt-Straße 23, 63450 Hanau.
Main-Kinzig-Kreis, Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Lebensmittelüberwachung
- Schädlingsbefall in Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien und Handel
- Hygienekontrollen in Lebensmittelbetrieben
- Auflagen nach einer Beanstandung
Überwiegend im Außendienst, telefonische Terminvereinbarung.
Main-Kinzig-Kreis, Untere Naturschutzbehörde
Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlicher Raum
- Ausnahmegenehmigung für Hornissen- und Wildbienennester
- Artenschutzrecht bei geschützten Arten
- Fragen zu Fledermäusen im Gebäude
Anfragen per E-Mail; eine direkte Durchwahl nennt der Kreis auf seinen Seiten nicht.
Angaben nach den Auskünften der Ämter, Stand 2. September 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst.
Unklar, wer zuständig ist?
Rufen Sie an — wir sagen Ihnen, welche Stelle Sie brauchen und was sie von Ihnen erwartet.
Wer welche Rolle hat
Vier Beteiligte tauchen bei Schädlingsfällen immer wieder auf. Ihre Aufgaben unterscheiden sich klar voneinander.
- Eigentümer oder BetreiberBekämpfung, Beauftragung und Kosten liegen bei Ihnen. Die Behörde ordnet an und kontrolliert, sie bekämpft nicht selbst.
- VermieterSchädlingsbefall ist in der Regel Sache des Vermieters. Er muss die Behandlung veranlassen, sobald er informiert ist.
- MieterZeigen Sie Befall unverzüglich beim Vermieter an. Sie müssen die anschließende Behandlung in der Wohnung dulden.
- BehördeStadt und Kreis prüfen, ordnen an und kontrollieren Auflagen. Sie ersetzen keinen Kammerjäger und keinen Vermieter.
Was Sie für den Anruf vorbereiten
Mit ein paar Angaben geht jedes Gespräch schneller, egal ob mit Behörde oder mit uns.
- Art des BefallsWelches Tier oder welcher Schädling, seit wann und wo genau im Gebäude oder Garten.
- Fotos vom BefallMachen Sie ein Foto von Tier, Nest oder Spuren. Das erleichtert die Einschätzung erheblich.
- Nutzung des ObjektsPrivatwohnung, Vermietung oder Lebensmittelbetrieb, das entscheidet über die zuständige Stelle.
- Bisherige SchritteWer wurde schon informiert, Vermieter oder Behörde, und was wurde bereits geantwortet.
So läuft die Meldung ab
Vier Schritte von der Entdeckung bis zur Bekämpfung. Der Ablauf gilt für die meisten privaten und gewerblichen Fälle.
- Fall einschätzenPrüfen Sie, ob es sich um Ihr eigenes Grundstück, eine Mietwohnung oder einen Betrieb handelt. Das bestimmt den weiteren Weg.
- Richtige Stelle kontaktierenMelden Sie geschützte Arten oder Gesundheitsfragen bei Kreis oder Stadt, je nach Fall. Bei reiner Bekämpfung reicht ein Anruf bei uns.
- Termin vereinbarenRufen Sie bei uns an, schildern Sie die Lage kurz. Wir schicken jemanden für Einschätzung und Bekämpfung vor Ort.
- Nachweis sichernLassen Sie sich die Behandlung dokumentieren. In Lebensmittelbetrieben verlangt die Aufsicht ohnehin einen Nachweis und Monitoring.
Die wichtigsten Fragen zuerst
Wer ist bei Ratten im eigenen Garten zuständig?
Melden Sie den Befall beim Ordnungsamt der Stadt, Bereich Allgemeine Gefahrenabwehr. Die Bekämpfung selbst müssen Sie als Eigentümer organisieren, etwa über uns.
Darf ich ein Hornissennest selbst entfernen?
Nein. Hornissen und Wildbienen sind geschützt. Eine Entfernung braucht eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises.
Wer zahlt die Bekämpfung in einer Mietwohnung?
In der Regel der Vermieter, da Schädlingsbefall meist seine Sache ist. Zeigen Sie den Befall unverzüglich an und dulden Sie die Behandlung.
Was passiert bei Befall in einem Lebensmittelbetrieb?
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises macht Auflagen. Sie müssen einen Nachweis über die Bekämpfung und ein Monitoring vorlegen.
Wo melde ich Fledermäuse im Dachboden?
Fledermäuse fallen unter das Artenschutzrecht. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde im Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlichen Raum des Kreises.
Anfrage und Kostenrahmen
Wir melden uns zurück und klären den Fall. Wer den Termin übernimmt, sagen wir Ihnen dabei und bestätigen es schriftlich.